Was ist jetzt eigentlich wieder erlaubt? Und was nicht? Wir haben euch mal eine Übersicht für Schleswig-Holstein angefertigt.
Man hat es ja bereits munkeln hören und bei den aktuellen Lockerungen war es zu erwarten, dass auch die Jugendarbeit wieder starten darf. Allerdings unter besonderen Vorzeichen und zu beachtenden Regelungen.
In der Landesverordnung, die am 08. Juni in Kraft tritt, steht folgender Passus unter §16, Abs. 2: „Für Angebote der Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII und Angebote der Kinder- und Jugenderholung sowie Reiseangebote ist nach Maßgabe von § 4 Absatz 1 ein Hygienekonzept zu erstellen, welches die Reise, die Unterkunft und die geplanten Aktivitäten berücksichtigt.“

Dann stellen sich ja nur noch zwei Fragen:
Was sind Angebote der Jugendarbeit nach §11 SGB (Sozialgesetzbuch) VIII?
Im Paragraph 11 des achten Sozialgesetzbuch ist geregelt, was Jugendarbeit ausmacht. So fallen folgende Bereiche laut Gesetz unter Jugendarbeit:
- außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung
- Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit
- arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit
- internationale Jugendarbeit
- Kinder- und Jugenderholung
- Jugendberatung.
Daher stehen Gruppenstunden, Zeltlagern und den anderen genannten Formen wieder offen ihre Arbeit aufzunehmen. Allerdings nur unter Einhaltung von Hygienevorschriften, die in einem Hygienekonzept festgehalten werden müssen.
Was muss ein Hygienekonzept nach der Maßgabe der Verordnung regeln?
In der Verordnung sind 6 Punkte für ein Hygienekonzept festgehalten.
- die Begrenzung der Besucherzahl auf Grundlage der räumlichen Kapazitäten
- die Wahrung des Abstandsgebots von 1,5m zwischen den Personen
- die Regelung von Besucherströmen
- die regelmäßige Reinigung von Oberflächen, die häufig von Besucherinnen und Besuchern berührt werden
- die regelmäßige Reinigung der Sanitäranlagen
- die regelmäßige Lüftung von Innenräumen
Nach dem Paragraphen zur Jugendarbeit muss das Hygienekonzept die An- und Abreise, die Unterkunft und die geplanten Aktivitäten beinhalten.
Der Landesjugendring Schleswig-Holstein hat auf seiner Website genau aufgeschlüsselt, was das genau für welche Art von Veranstaltung bedeutet. Solltet ihr gerade die Wiederaufnahme eurer Aktivitäten planen und somit ein Hygienekonzept aufstellen müssen, empfiehlt sich ein Blick auf die Übersicht des LJR.